BSV Mitglieder-Versammlung am 28.04.2022

Auszug aus der BSV Satzung zur Mitgliederversammlung:

§ 16     Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und trifft alle grundsätzlichen Entscheidungen in sämtlichen Vereinsangelegenheiten, soweit diese nicht satzungsgemäß auf andere Organe übertragen sind. Die Mitgliederversammlung trifft alle Entscheidungen, soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich anders festgelegt, mit einfacher Mehrheit.

Der Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung unterliegen:

  1. die Wahl der Vorstandsmitglieder;
  2. alljährlich die Wahl des Ehrenrates;
  3. alljährlich die Wahl von zwei Rechnungsprüfern;
  4. alljährlich die Bestätigung aller von den Abteilungsversammlungen gewählten Abteilungsleiter;
  5. die Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden;
  6. die Entlastung des Vorstandes;
  7. die Bestimmung über die Grundsätze für die Beitragserhebung sowie der Beitritts- und Mahngebühren;
  8. die Genehmigung eines vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes;
  9. die Entscheidung über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinsnamens oder Auflösung des Vereins. Diese Entscheidungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder und müssen auf der Tagesordnung angekündigt sein unter Einhaltung der Einladungsfrist von vierzehn Tagen.
  10. Die Bestätigung des von der Jugendversammlung gewählten Jugendwartes

Abteilungsversammlung am 24.03.2022

Liebe Triathleten,

unsere diesjährige Abteilungsversammlung findet am 24. März in den Räumen von Implantcast statt.

Eine gesonderte Einladung folgt.

Sportliche Grüße

Olaf

 

Auszug aus der BSV Satzung zur Abteilungsversammlung:

Die Mitglieder einer jeden Abteilung des Vereins bilden die jeweiligen Abteilungsversammlungen. Stimmberechtigt sind die Mitglieder der jeweiligen Abteilung über 16 Jahre.

Jede Abteilungsversammlung tritt mindestens einmal im Jahr, und zwar so früh wie möglich vor der Jahreshauptversammlung des Vereins, zusammen. Darüber hinaus ist die Abteilungsversammlung einzuberufen, wenn die Abteilungsleitung dieses für erforderlich hält oder zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung dieses schriftlich verlangen. Der Vorstand ist davon in jedem Fall in Kenntnis zu setzen.

Jeder Abteilungsversammlung stehen alle grundsätzlichen Entscheidungen zu, die allein die jeweilige Abteilung betreffen und die Satzung, das Leitbild, die Ordnungen sowie die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und des Vorstandes berücksichtigen.

Die Abteilungsversammlung wählt eine Abteilungsleitung für die Dauer von 2 Jahren. Auf Beschluss der Abteilungsversammlung kann die Amtszeit auch auf 1 Jahr reduziert werden.

Jede Abteilungsversammlung entscheidet im Rahmen dieser Satzung selbst über Größe, Aufgabenverteilung und Organisationsform ihrer Abteilungsleitung.

Empfehlungen der Abteilungen über die Erhebung von Sonderbeiträgen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.

Über die Abteilungsversammlungen sind Protokolle anzufertigen, die von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen sind.

Abteilungsversammlung am 2.09.2021

Liebe Triathleten,

unsere diesjährige Abteilungsversammlung findet am 2.September in den Räumen von Implantcast statt.

Eine gesonderte Einladung folgt.

Sportliche Grüße

Olaf

 

Auszug aus der BSV Satzung zur Abteilungsversammlung:

Die Mitglieder einer jeden Abteilung des Vereins bilden die jeweiligen Abteilungsversammlungen. Stimmberechtigt sind die Mitglieder der jeweiligen Abteilung über 16 Jahre.

Jede Abteilungsversammlung tritt mindestens einmal im Jahr, und zwar so früh wie möglich vor der Jahreshauptversammlung des Vereins, zusammen. Darüber hinaus ist die Abteilungsversammlung einzuberufen, wenn die Abteilungsleitung dieses für erforderlich hält oder zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung dieses schriftlich verlangen. Der Vorstand ist davon in jedem Fall in Kenntnis zu setzen.

Jeder Abteilungsversammlung stehen alle grundsätzlichen Entscheidungen zu, die allein die jeweilige Abteilung betreffen und die Satzung, das Leitbild, die Ordnungen sowie die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und des Vorstandes berücksichtigen.

Die Abteilungsversammlung wählt eine Abteilungsleitung für die Dauer von 2 Jahren. Auf Beschluss der Abteilungsversammlung kann die Amtszeit auch auf 1 Jahr reduziert werden.

Jede Abteilungsversammlung entscheidet im Rahmen dieser Satzung selbst über Größe, Aufgabenverteilung und Organisationsform ihrer Abteilungsleitung.

Empfehlungen der Abteilungen über die Erhebung von Sonderbeiträgen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.

Über die Abteilungsversammlungen sind Protokolle anzufertigen, die von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen sind.

BSV Mitglieder-Versammlung am 08.09.2021

Auszug aus der BSV Satzung zur Mitgliederversammlung:

§ 16     Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und trifft alle grundsätzlichen Entscheidungen in sämtlichen Vereinsangelegenheiten, soweit diese nicht satzungsgemäß auf andere Organe übertragen sind. Die Mitgliederversammlung trifft alle Entscheidungen, soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich anders festgelegt, mit einfacher Mehrheit.

Der Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung unterliegen:

  1. die Wahl der Vorstandsmitglieder;
  2. alljährlich die Wahl des Ehrenrates;
  3. alljährlich die Wahl von zwei Rechnungsprüfern;
  4. alljährlich die Bestätigung aller von den Abteilungsversammlungen gewählten Abteilungsleiter;
  5. die Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden;
  6. die Entlastung des Vorstandes;
  7. die Bestimmung über die Grundsätze für die Beitragserhebung sowie der Beitritts- und Mahngebühren;
  8. die Genehmigung eines vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes;
  9. die Entscheidung über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinsnamens oder Auflösung des Vereins. Diese Entscheidungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder und müssen auf der Tagesordnung angekündigt sein unter Einhaltung der Einladungsfrist von vierzehn Tagen.
  10. Die Bestätigung des von der Jugendversammlung gewählten Jugendwartes.

 

Abteilungs-Versammlung am 10.02.2020

Auszug aus der BSV Satzung zur Abteilungsversammlung:

Die Mitglieder einer jeden Abteilung des Vereins bilden die jeweiligen Abteilungsversammlungen. Stimmberechtigt sind die Mitglieder der jeweiligen Abteilung über 16 Jahre.

Jede Abteilungsversammlung tritt mindestens einmal im Jahr, und zwar so früh wie möglich vor der Jahreshauptversammlung des Vereins, zusammen. Darüber hinaus ist die Abteilungsversammlung einzuberufen, wenn die Abteilungsleitung dieses für erforderlich hält oder zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung dieses schriftlich verlangen. Der Vorstand ist davon in jedem Fall in Kenntnis zu setzen.

Jeder Abteilungsversammlung stehen alle grundsätzlichen Entscheidungen zu, die allein die jeweilige Abteilung betreffen und die Satzung, das Leitbild, die Ordnungen sowie die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und des Vorstandes berücksichtigen.

Die Abteilungsversammlung wählt eine Abteilungsleitung für die Dauer von 2 Jahren. Auf Beschluss der Abteilungsversammlung kann die Amtszeit auch auf 1 Jahr reduziert werden.

Jede Abteilungsversammlung entscheidet im Rahmen dieser Satzung selbst über Größe, Aufgabenverteilung und Organisationsform ihrer Abteilungsleitung.

Empfehlungen der Abteilungen über die Erhebung von Sonderbeiträgen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.

Über die Abteilungsversammlungen sind Protokolle anzufertigen, die von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen sind.

 

Einladung zur Triathlon Abteilungsversammlung vom 2.Januar 2020:

Liebe Triathleten,

hiermit möchte ich Euch zu unserer Triathlon Abteilungsversammlung am Montag den 10. Februar um 19:30 Uhr in den Räumen der Firma Implantcast, Lüneburger Schanze 26 in Buxtehude einladen.

Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf der Agenda:
- Aktuelle Situation der Abteilung
- Finanzen und Sponsoren
- Ligabetrieb und Saisonplanung 2020
- Veranstaltungen in diesem Jahr
- Jugendförderung
- Sonstiges

Ich bitte um zahlreiche Teilnahme.

Mit sportlichen Grüßen
Olaf

Abteilungs-Versammlung am 6.03.2019

Laut Satzung des Buxtehuder Sportvereins muss jede Abteilung jährlich eine Versammlung einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Abteilungsleiter und sie sollte kurz vor der BSV Jahreshauptversammlung stattfinden.

Auf der Versammlung wird von der Abteilungsleitung die Situation hinsichtlich Sportbetrieb und Finanzen dargestellt. Aktuelle Themen werden besprochen, diskutiert und ggf. entschieden. Die Mitglieder wählen ihren Abteilungsleiter.

Die diesjährige Versammlung findet am 6.März 2019 um 19:30 Uhr in den Räumen von Implantcast statt. Eine Einladung an die Mitglieder wurde versandt.

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