BSV Mitglieder-Versammlung am 28.04.2022
Auszug aus der BSV Satzung zur Mitgliederversammlung:
§ 16 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und trifft alle grundsätzlichen Entscheidungen in sämtlichen Vereinsangelegenheiten, soweit diese nicht satzungsgemäß auf andere Organe übertragen sind. Die Mitgliederversammlung trifft alle Entscheidungen, soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich anders festgelegt, mit einfacher Mehrheit.
Der Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung unterliegen:
- die Wahl der Vorstandsmitglieder;
- alljährlich die Wahl des Ehrenrates;
- alljährlich die Wahl von zwei Rechnungsprüfern;
- alljährlich die Bestätigung aller von den Abteilungsversammlungen gewählten Abteilungsleiter;
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden;
- die Entlastung des Vorstandes;
- die Bestimmung über die Grundsätze für die Beitragserhebung sowie der Beitritts- und Mahngebühren;
- die Genehmigung eines vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes;
- die Entscheidung über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinsnamens oder Auflösung des Vereins. Diese Entscheidungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder und müssen auf der Tagesordnung angekündigt sein unter Einhaltung der Einladungsfrist von vierzehn Tagen.
- Die Bestätigung des von der Jugendversammlung gewählten Jugendwartes